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Berufsunfähigkeit ist die dauernde krankheits-, unfall oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit einer Person, ihren Beruf auszuüben.
Teilweise Berufsunfähigkeit ist eine entsprechende Beeinträchtigung, aufgrund derer eine Person ihren Beruf nur noch zum Teil ausüben kann.
Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit liegt eine Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn der Betroffene gesundheitlich imstande wäre, einen anderen, jedoch gegebenenfalls sozial weniger angesehenen oder mit (erheblichen) Einkommenseinbußen verbundenen Beruf auszuüben.
Die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit lassen sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.
Auch die gesetzlichen Rentenversicherung beinhaltete bis zum 1. Januar 2001 einen Berufsunfähigkeitsschutz.
Im Zuge der Reformen der Agenda 2010 wurde er jedoch zugunsten einer reinen Erwerbsunfähigkeitsabsicherung abgeschafft, da das Risiko nicht rein existenzieller Natur war, sondern auch den sozialen Status sicherte. Ein Bestandsschutz wurde lediglich für alle Versicherten gewährt, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden.