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Damit Sie immer "Schwein haben" falls mal irgendetwas bei Tieren, die für die landwirtschaftliche oder gewerbliche Nutzung gehalten werden, und etwas passiert.
Für den Bereich der Haftpflichtversicherung gibt es die Betriebs- bzw. Privathaftpflicht, für die Tiere selbst ist es sehr wichtig eine Tierversicherung abzuschließen.
Für die besondere Zielgruppe der Landwirte gibt es zahlreiche spezielle Versicherungsprodukte, welche v vor finanziellen Belastungen schützen sollen.
Immer wieder werden wir gefragt: "Welche Gruppen von Tieren sind grundsätzlich versicherbar?"
Am wichtigsten sind die Nutztierbestände Rind, Schwein und Geflügel, gefolgt von Kameliden, Gehegewild, Pferden und Bienen.
Je nach Interesse kommen auch die unterschiedlichsten Produkte zum tragen, an die Halter von Nutztieren denken sollten, wenn Ihnen die gesetzliche Absicherung (Höhe der Entschädigung) der Tierseuchenkasse nicht ausreicht.
Halter von Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand schriftlich bei der Tierseuchenkasse im jeweiligen Bundesland zu melden. Diese sind für die Bekämpfung der normierten und meldepflichtigen Tierseuchen verantwortlich.
Insbesondere handelt es sich daher um die folgenden Produkte: