MovE Versicherungsmakler GmbH

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Gut zu wissen- Maklerstatus

Makler, Mehrfachagent oder Versicherungsvertreter?

Makler, Mehrfachagent oder Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft:
Ein Versicherungsvertreter vertreibt Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dafür bekommt er vom Versicherer eine Provision. Der Vertreter muss dem Kunden das Versicherungsprodukt verkaufen, das sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten Vertrag zu finden.

Mehrfachagent im Auftrag verschiedener Versicherer:
Ein Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter, der nicht exklusiv für einen Anbieter arbeitet, sondern Produkte mehrerer Gesellschaften vertreibt. Im Gegensatz zum Ver­sicherungs­makler vertritt auch der Mehrfachagent zuerst die Interessen der jeweiligen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.

Der Ver­sicherungs­makler vertritt die Interessen des Kunden:
Der Ver­sicherungs­makler ist nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Er vertritt die Interessen des Kunden. Der Ver­sicherungs­makler kennt den Markt genau, berät seinen Kunden bedarfsgerecht und besorgt kostengünstige Versicherungsangebote. Das kostet den Kunden kein Geld, denn der Makler bekommt seine Provision vom jeweiligen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.


Gut zu wissen: Maklerstatus


... ausschließlich dem Kunden verpflichtet.

  • Der Ver­sicherungs­makler ist Verwalter und Interessenvertreter des Kunden.
  • Eine umfangreiche Bedarfsanalyse, Service und die Beratung entsprechend des Kundenbedarfes, zeichnen den Makler aus.
  • Durch die Unabhängigkeit von einzelnen Produktgebern und einem umfangreichen Produktsortiment ist eine optimale Beratung und Betreuung gewährleistet. Und dies nicht nur bei einem Vertragsabschluss, sondern so lange, wie es von beiden Seiten gewünscht wird.
  • Als einziger der angeführten Versicherungsvermittler ist der Ver­sicherungs­makler in seiner Rechtstellung der Interessenvertreter des Kunden.
  • Als Ver­sicherungs­makler ist es unser Ziel, Sie stets unabhängig, aktuell & fair zu beraten. Dabei stehen an erster Stelle Ihre persönlichen Ziele und Wünsche.

Das Herzstück unserer Arbeit ist der Maklervertrag und die Maklervollmacht:

  • Gegenstand des Vertrages ist die Verwaltung bestehender und die Vermittlung neu abzuschließender Versicherungsverträge des Auftraggebers.
  • Der Makler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und ist ausschließlich dem Auftraggeber verpflichtet.
  • Er kann daher unabhängig dessen Interessen vertreten.
  • Der Makler verpflichtet sich, bei Auftreten eines Schadenfalls, die Interessen des Auftraggebers zu wahren und diesem bei der Abwicklung zur Verfügung zu stehen.
  • Die Leistungen des Maklers werden durch die von den Versicherern gezahlten Courtagen abgegolten. Zusätzliche Kosten entstehen generell nicht.
  • Der Maklervertrag beginnt mit dem Datum der Unterschrift oder einem späteren Termin und ist meistens auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen.
  • Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit, oft jedoch mit bestimmten fristen, ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Mit der Kündigung endet auch die Haftung des Maklers. Die Kündigung des Maklervertrages geht nicht einher mit der Kündigung des Versicherungsvertrages.
  • Durch Unterzeichnung der Maklervollmacht erteilt der Auftraggeber dem Makler die Berechtigung, Versicherungsverträge abzuschließen, zu kündigen und diese neu zu ordnen oder ein einzelnes Geschäft zu besorgen.
  • Diese Tätigkeit soll jedoch nur in vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber (auch fernmündlich und/oder fernschriftlich) ausgeübt werden.