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Gut zu wissen- Maklerstatus

Makler, Mehrfachagent oder Versicherungsvertreter?

Vermittlerrollen

Wer Versicherungen vermittelt, kann in ganz unterschiedlichen Rollen tätig sein.

Für Sie als Kunde ist es wichtig zu wissen, wen Ihr Ansprechpartner vertritt und auf welcher Grundlage die Beratung erfolgt.

 


Der Ver­sicherungs­makler – auf der Seite des Kunden

Der Ver­sicherungs­makler ist grundsätzlich nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Anders als Vertreter oder Mehrfachagent steht er auf der Seite seines Auftraggebers und nimmt dessen Interessen wahr.

Seine Aufgabe besteht darin, den individuellen Versicherungsbedarf zu ermitteln, geeignete Lösungen am Markt zu prüfen und den Kunden bei der Auswahl, Gestaltung und laufenden Betreuung seiner Versicherungsverträge zu unterstützen.

Dabei berücksichtigt der Makler im Rahmen seiner Markt- und Produktauswahl eine hinreichende Zahl von Versicherern und Tarifen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart oder offengelegt wird.

Die Vergütung erfolgt bei klassischen Versicherungsverträgen regelmäßig über eine in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage des Versicherers.

Soweit zusätzliche oder abweichende Vergütungsmodelle vereinbart werden, wird der Kunde hierüber entsprechend informiert.

 


Gut zu wissen: Was bedeutet Maklerstatus?

Als Ver­sicherungs­makler stehen wir auf der Seite unserer Kunden.

Unser Anspruch ist es, Versicherungen nicht nur zu vermitteln, sondern Risiken zu verstehen, Absicherungen regelmäßig zu überprüfen und unsere Kunden langfristig zu begleiten.

Dazu gehören insbesondere:

  • eine strukturierte Ermittlung des individuellen Versicherungsbedarfs,

  • die Auswahl geeigneter Versicherungslösungen aus dem von uns berücksichtigten Markt,

  • die verständliche Erläuterung von Leistungen, Bedingungen und Unterschieden,

  • die laufende Betreuung bestehender Versicherungsverträge,

  • die Unterstützung bei notwendigen Änderungen und Anpassungen,

  • sowie die Begleitung unserer Kunden im Schadenfall.

Unsere Beratung richtet sich dabei nach Ihren persönlichen Zielen, Ihrem tatsächlichen Bedarf und Ihrer individuellen Risikosituation.

Unser Ziel ist nicht der Abschluss irgendeines Versicherungsvertrages, sondern eine langfristig passende und nachvollziehbare Absicherung.

Maklervertrag und Maklervollmacht – die Grundlage unserer Zusammenarbeit

Das Herzstück einer dauerhaften Zusammenarbeit mit einem Ver­sicherungs­makler bilden in der Regel der Maklervertrag und die Maklervollmacht.

Der Maklervertrag

Im Maklervertrag wird festgelegt, welche Aufgaben wir für Sie übernehmen. Dazu können insbesondere die Betreuung und Verwaltung bestehender Versicherungsverträge sowie die Vermittlung neuer Versicherungsverträge gehören.

Der Ver­sicherungs­makler ist grundsätzlich nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden und kann daher die Interessen seines Auftraggebers gegenüber Versicherungsgesellschaften wahrnehmen.

Zu unseren Aufgaben kann – abhängig von der getroffenen Vereinbarung – auch gehören, Sie bei der Abwicklung eines Schadenfalls zu unterstützen und Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer zu begleiten.

Unsere Vergütung erfolgt bei den von uns vermittelten und betreuten Versicherungsverträgen in der Regel über die vom Versicherer gezahlte Courtage. Sofern für einzelne Leistungen zusätzliche Kosten entstehen oder eine gesonderte Vergütung vereinbart wird, informieren wir Sie hierüber vorab.

Der Maklervertrag wird häufig auf unbestimmte Zeit geschlossen. Welche Kündigungsfristen gelten und welche Folgen eine Beendigung des Maklervertrages hat, richtet sich nach den jeweils vereinbarten Vertragsbedingungen.

Wichtig: Die Kündigung eines Maklervertrages beendet nicht automatisch die von uns betreuten Versicherungsverträge. Diese bestehen grundsätzlich unverändert fort.

Die Maklervollmacht

Mit der Maklervollmacht erhält der Ver­sicherungs­makler die rechtliche Befugnis, den Kunden gegenüber Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men zu vertreten.

Je nach Umfang der erteilten Vollmacht kann der Makler beispielsweise:

  • Informationen und Vertragsunterlagen bei Versicherern anfordern,

  • Vertragsänderungen veranlassen,

  • Versicherungsverträge abschließen,

  • Kündigungen erklären,

  • Verträge neu ordnen

  • oder sonstige mit der Betreuung zusammenhängende Erklärungen abgeben und entgegennehmen.

Auch wenn eine entsprechende Vollmacht besteht, erfolgen wesentliche Änderungen bei uns grundsätzlich in Abstimmung mit dem Kunden.

So bleiben Sie jederzeit Herr Ihrer Entscheidungen – und wir können gleichzeitig die notwendige Korrespondenz mit den Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men effizient für Sie übernehmen.


Der Versicherungsvertreter – im Auftrag eines Versicherers

Ein Versicherungsvertreter vermittelt Versicherungsverträge im Auftrag einer bestimmten Versicherungsgesellschaft. Er bietet daher grundsätzlich die Produkte dieses Versicherers an und erhält hierfür eine Vergütung durch das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men. Die Produktauswahl ist entsprechend auf das Angebot der vertretenen Gesellschaft begrenzt. Ein unmittelbarer Vergleich mit Tarifen anderer Versicher... [ mehr ]


Der Mehrfachagent – für mehrere Versicherer tätig Ein Mehrfachagent ist ebenfalls Versicherungsvertreter, arbeitet jedoch nicht nur für eine einzelne

Gesellschaft. Er kann Produkte verschiedener Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men vermitteln, mit denen entsprechende Vereinbarungen bestehen. Damit steht ihm eine größere Produktauswahl zur Verfügung. Rechtlich bleibt der Mehrfachagent jedoch auf der Seite der von ihm vertretenen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men tätig.... [ mehr ]