Büroöffnungszeiten:
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oder nach Vereinbarung
Jedes Jahr beginnt es von Neuem:
Die Saisonarbeiter und Erntehelfer aus dem In- und Ausland ernten unter anderem Spargel oder Erdbeeren zur Freude der Verbraucher.
Während dieser Arbeitszeit muss der Erntebetrieb auch seine nicht sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter aus dem Ausland krankenversichern, denn oftmals werden ausländische Krankenversicherungen bei Deutschen Ärzten nicht akzeptiert.
Für Erntehelfer brauchen Sie vor allem einen lückenlosen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Arbeitstag; der gesetzliche Unfallschutz läuft bei Beschäftigten im landwirtschaftlichen Betrieb regelmäßig über die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bzw. SVLFG.
Eine zusätzliche private Haftpflicht-/Unfallabsicherung kann sinnvoll sein, ersetzt diesen Pflichtschutz aber nicht.
Für landwirtschaftliche Saisonkräfte kann die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung seit 2026 in der Pflanz- und Erntezeit von Anfang März bis Ende Oktober bis zu 90 Arbeitstage oder 15 Wochen betragen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das bedeutet nicht, dass kein Krankenversicherungsschutz nötig wäre:
Gerade bei kurzfristig beschäftigten ausländischen Erntehelfern sollten Sie den bestehenden Schutz dokumentieren oder eine passende Saisonkräfte-Krankenversicherung abschließen.
Gerne finden wir für Sie die jeweils passende Lösung.