direkt zum Seiteninhalt
Logo von MovE Versicherungsmakler GmbH

Büroöffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 13:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Erntehelfer Versicherungsschutz

Saisonarbeiter und Erntehelfer

Jedes Jahr beginnt es von Neuem:

Die Saisonarbeiter und Erntehelfer aus dem In- und Ausland ernten unter anderem Spargel oder Erdbeeren zur Freude der Verbraucher.

Während dieser Arbeitszeit muss der Erntebetrieb auch seine nicht sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter aus dem Ausland krankenver­sichern, denn oftmals werden ausländische Kranken­ver­si­che­rungen bei Deutschen Ärzten nicht akzeptiert.

Für Erntehelfer brauchen Sie vor allem einen lückenlosen Kranken­ver­si­che­rungsschutz ab dem ersten Arbeitstag; der gesetzliche Unfallschutz läuft bei Beschäftigten im landwirtschaftlichen Betrieb regelmäßig über die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bzw. SVLFG.

Eine zusätzliche private Haft­pflicht-/Unfallabsicherung kann sinnvoll sein, ersetzt diesen Pflichtschutz aber nicht.

 

Aktuelle Saisonregel

Für landwirtschaftliche Saisonkräfte kann die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung seit 2026 in der Pflanz- und Erntezeit von Anfang März bis Ende Oktober bis zu 90 Arbeitstage oder 15 Wochen betragen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das bedeutet nicht, dass kein Kranken­ver­si­che­rungsschutz nötig wäre:

Gerade bei kurzfristig beschäftigten ausländischen Erntehelfern sollten Sie den bestehenden Schutz dokumentieren oder eine passende Saisonkräfte-Kranken­ver­si­che­rung abschließen.

Gerne finden wir für Sie die jeweils passende Lösung.